elektronische Patientenakte (ePA)
Ab Juli 2025 ist die elektronische Patientenakte in unserer Praxis verfügbar, wenn Sie als Patient dieser nicht bei der Krankenkasse widersprochen haben. Alle Informationen zur ePA haben Sie als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse per Post als Informationsschreiben von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Zu einer kleinen Einführung können Sie sich ausserdem hier in einem Video des Hausärzteverbandes kurz über die Grundsätze der ePa informieren: https://vimeo.com/1041694471/b1e4e48df9?share=copy (Quelle/Autor: Moritz Eckert und Dr. Nicolas Kahl)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass erfahrungsgemäß die Alltagstauglichkeit und die technische Umsetzung am Anfang noch zu wünschen übrig lassen. Wie bei der elektronischen Krankmeldung und beim elektronischen Rezept auch wird es sich aber bestimmt über die nächsten Jahre einspielen.
Was in der einen Praxis schon funktioniert, wird eventuell andernorts und in den Kliniken noch viel Arbeit bei der Umsetzung bedeuten. Bitte geben Sie uns allen Zeit!